Wir weisen darauf hin, dass sich diese Homepage und sämtliche Informationen auf den Internetseiten von Puglia Private Tour nach italienischem Recht richten. Jeder Benutzer, welcher über diesen Disclaimer hinweggeht, um auf unsere einzelnen Seiten Zugriff zu nehmen, erkennt an, dass sich die Geschäftsbeziehung zwischen ihm und uns ausschließlich nach italienischem Recht richtet.
Organisation: anwendbare Bestimmungen
Das Reisearrangement, das Vertragsgegenstand ist, wird von Puglia Private Tour SRLS
a. Reiseverträge und Verantwortung
Der Vertrag wird durch die untenstehenden Bestimmungen geregelt: Es gelten die gesetzesvertretende Verordnung Nr. 111 vom 17. März 1995, die EG-Richtlinie 90/314/CEE, die einschlägigen internationalen Konventionen, insbesondere die mit dem Gesetz Nr. 1084 vom 29. Dezember 1977 ratifizierte Brüsseler Konvention vom 20. April 1970 und die mit dem Gesetz Nr. 41 vom 19. Mai 1932 ratifizierte Warschauer Konvention vom 12. Oktober 1929 über den internationalen Flugverkehr, soweit diese auf die Dienstleistungen, die Gegenstand des Pauschalpaket bzw. des gebuchten Reisearrangements sind, angewendet werden können. Weiters wird dieser Vertrag durch die besonderen Bedingungen und die Klauseln, die in den dem Verbraucher ausgehändigten Reiseunterlagen angeführt sind, sowie durch alle weiteren in Broschüren, Prospekten und durch die von anderen der Vertragsparteien zur Verfügung gestellten Unterlagen und die darin enthaltenen Bedingungen sowie durch die einschlägigen italienischen gesetzlichen Bestimmungen und Rechtsvorschriften geregelt, soweit diese nicht durch die Bestimmungen dieses Vertrags aufgehoben werden. Die E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG regelt die Verantwortlichkeit von in der EU niedergelassenen Dienstanbietern, Dienstleistungen zwischen Unternehmen, Dienstleistungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern sowie Dienstleistungen, die dem Empfänger kostenfrei zur Verfügung gestellt und z. B. über Werbeeinnahmen oder Sponsoren finanziert werden), für elektronische Online-Transaktionen (interaktiver Televerkauf von Waren und Dienstleistungen und insbesondere Online-Verkaufszentren) und für andere Online-Tätigkeiten.
b. Preise, Preisänderungen, Anzahlungen
Der Preis für das angebotene, individuell gestaltete Reisepaket wird dem Kunden in einem Angebot per Email mitgeteilt und ist im Reisevertrag angeführt. Preisänderungen können nur aus erheblichen Gründen wie Preiserhöhungen durch Leistungsträger im Transportwesen, Erhöhung der Treibstoffpreise, Gesetzesänderungen, Änderung der Steuern oder Gebühren oder andere erhebliche Gründe (die Liste enthält Beispiele und ist nicht allumfassend) notwendig werden. Preisänderungen sind nur in dem Umfang möglich, in dem die sachlichen Gründe das Ausmaß rechtfertigen. Dem Reisenden wird exakt mitgeteilt, warum und in welchem Ausmaß eine Preisänderung nötig wurde. Der Preis kann jedoch 20 Tage vor dem Abreisetag nicht mehr erhöht werden. Bei der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtreisepreises fällig. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor dem Reisebeginn beglichen werden. Sollte die Reise also 30 Tage vor der Abreise oder zu einem noch späteren Zeitpunkt gebucht werden, so wird bei Buchung der Gesamtbetrag fällig.
c. Buchungen
Bei der Reisebuchung ist das Buchungsformular vom Reisenden komplett auszufüllen und zu unterschreiben. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn der Reiseveranstalter die Buchung schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung kann direkt vom Veranstalter an den Kunden gesendet werden oder dem Kunden von seinem Reisebüro übergeben werden, wenn der Kunde nicht direkt beim Veranstalter gebucht hat. Kunden haben die Möglichkeit Buchungsanfragen direkt an Puglia Private Tour zu senden. Diese Buchungsanfragen werden vom Kunden per Email an Puglia Private Tour übermittelt. Es kommt erst dann zum Vertragsabschluss, wenn der Veranstalter dem Kunden die schriftliche Buchungsbestätigung zuschickt. Zum Zeitpunkt der Buchung erklärt Kunde die Geschäftsbedingungen von Puglia Private Tour gelesen und verstanden zu haben. Der Kunde erklärt sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Puglia Private Tour in allen Punkten einverstanden und ist an sie gebunden. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen können von Puglia Private Tour jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Sollte es zu einer solchen Änderung kommen, gelten für bereits vor der Änderung abgeschlossene Reisebuchungen, die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Bedingungen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Kunde die Reisebedingungen liest, sichert und/oder ausdruckt und so über eine Kopie der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Geschäftsbedingungen verfügt. Damit ein reibungsloser Buchungsablauf gewährleistet werden kann und der Kunde bestmöglich betreut wird, besteht zum Zeitpunkt des Erhalts der Buchungsbestätigung seitens des Kunden die Möglichkeit, eventuelle Änderungswünsche bekanntzugeben und falls die Buchungsbestätigung den Kundenwünschen bereits entspricht und es keine Änderungswünsche seitens des Kunden gibt, wird die Reisebuchung abgeschlossen. Wenn der Kunde den Buchungsauftrag erteilt hat, sendet Puglia Private Tour eine detaillierte Buchungsbestätigung zu, die die wichtigsten Buchungsdaten und die Beschreibung der gebuchten Reisebausteine und Dienstleistungen sowie die Preise enthält. Sollte die Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung beim Kunden eintreffen, ist die Buchungsabteilung von Puglia Private Tour darüber zu informieren. Bitte senden Sie in diesem Fall eine Email an info@pugliaprivatetour.com oder rufen Sie uns an unter der Tel.: 0039.080.5210022. Sobald Puglia Private Tour den Eingang der Anzahlung verbucht hat, erhält der Kunde eine schriftliche Zahlungseingangsbestätigung. Sofort nach Erhalt des Restbetrags erhält der Kunde eine Bestätigung über den Erhalt des Gesamtbetrages und die Reiseunterlagen inklusive aller Voucher und Reiseinformationen für die gebuchte Reise.
d. Bezahlung
Die Bezahlung der gebuchten Reise kann mit Kreditkarte oder mittels Banküberweisung erfolgen. Im Falle einer Banküberweisung ist auf die Verwendung der korrekten IBAN der Empfängerbank zu achten. Im Falle der Bezahlung mit Kreditkarte, sendet Puglia Private Tour an den Kunden ein Paypal-Formular mit genauen Anweisungen und Informationen.
e. Versicherungen und Garantiefond
Laut Art. 21 der gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 111 vom 17. März 1995 wird beim Ministerratspräsidium ein Garantiefonds eingerichtet, den alle Reisenden bei Zahlungsunfähigkeit oder im Fall eines Konkurses des Veranstalters für die Rückerstattung der eingezahlten Beträge und die Sicherung der Rückreise bei Auslandsreisen in Anspruch nehmen können. Die Funktionsweise dieses Garantiefonds wird in Absprache mit dem Schatzministerium in einem Dekret des Ministerpräsidenten festgelegt. Die Polizze, die den Reisenden, die bei Puglia Private Tour gebucht haben, als Bestätigung der Insovlenzversicherung dient, ist folgende: POLIZZA RESPONSABILITÁ CIVILE ORGANIZZATORI E INTERMEDIARI DI VIAGGIO – Fondaria SAI SPA Nr. 15107553/06.
f. Storno- bzw. Reiserücktrittsbedingungen, Annullierung
Der Kunde kann in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten:
– Erhöhung des Preises um mehr al 10%
– erhebliche Änderung des Gesamtzuschnittes der Reise
Alternativ kann der Kunde ein anderes Reisepaket derselben Preisklasse buchen, oder wenn ein solches nicht verfügbar sein sollte, kann der Kunde zu einem niedrigeren Reisepreis ein anderes Reisearrangement buchen und sich die Preisdifferenz zurückzahlen lassen.
Im Falle eines Rücktrittes oder Nichtantrittes einer Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung ist der Veranstalter zur Verrechnung der folgenden Rücktrittsgebühren berechtigt:
* 10% des Reisepreises vom Buchungstag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn
* 30% des Reisepreises vom 29. bis zum 20. Tag vor Reisebeginn
* 50% des Reisepreises vom 19. bis zum 10. Tag vor Reisebeginn
* 75% des Reisepreises vom 9. Bis zum 4. Tag vor Reisebeginn
Nach diesen Terminen steht dem Kunden keine Rückvergütung mehr zu. Sollte die Reise ohne Angabe von Gründen nicht angetreten werden oder der Reisende nicht die nötigen gültigen Reisedokumente haben und die Reise deshalb nicht antreten können, so wird vom Veranstalter keine Rückvergütung bezahlt.
Der Organisator behält sich das Recht vor auf Kulanzbasis ohne dazu verpflichtet zu sein, sein Möglichstes zu tun, um
– im Fall von Rücktritten für nicht in Anspruch genommene Leistungen Rückvergütungen auszuhandeln.
– für im Laufe der Reise doch nicht in Anspruch genommene, im Voraus bezahlte Dienstleistungen Kostenrückerstattungen zu erwirken
Voraussetzung für Rückvergütungen ist, dass der potentielle Anspruch darauf vom Reisenden schriftlich dokumentiert bzw. mit Belegen innerhalb der vorgesehenen Fristen belegt wird.
g. Änderungen von Reiseleistungen nach der Abreise
Sollte ein wichtiger Teil der im Reisevertrag vorgesehenen Leistungen vom Veranstalter nach der Abreise nicht erbracht werden können, ist der Veranstalter verpflichtet, adäquate Lösungen für die Fortsetzung der geplanten Reise für die Reisenden zu finden, ohne dabei zusätzliche Kosten für den Reisenden zu verursachen. Sollte dies dem Veranstalter nicht möglich sein, so muss er dem Reisenden den Differenzbetrag der sich aufgrund der nichterbrachten Leistung ergibt zurückzahlen, damit dem Kunden kein größerer Schaden daraus erwächst. Wenn es nicht möglich ist, eine alternative Lösung anzubieten oder der Reisende diese aus nachvollziehbaren, begründbaren Beweggründen nicht akzeptiert, sorgt der Veranstalter für einen Transfer bzw. ein Transportmittel zum Abreiseort oder zu einem anderen mit dem Kunden vereinbarten Ort und zahlt dem Kunden den Differenzbetrag zwischen den gebuchten und den bis zur verfrühten Rückkehr erbrachten Leistungen zurück. Der Abreiseort kann aus Verfügbarkeits- oder Preisgründen geändert werden. Die eventuelle Preisdifferenz zwischen den gesamten Leistungen und den bereits konsumierten, muss dem Kunden rückerstattet werden.
h. Verantwortung des Organisators
Die Verantwortung des Organisators dem Reisenden gegenüber hinsichtlich der eventuell durch Nichterbringung der angebotenen Leistungen, die im Reisevertrag vereinbart wurden, ist gesetzlich und durch internationale Abkommen geregelt. Die Haftung des Veranstalters darf auf keinen Fall die gesetzlich geregelten und in den genannten Konventionen vorgesehenen Höchstbeträge überschreiten. Das die Reise vermittelnde Reisebüro (Verkäufer), bei dem die Reise gebucht wurde, wenn sie nicht direkt beim Veranstalter gebucht wurde, tritt als Reiseverkäufer und nicht als Reiseveranstalter auf und es gelten die bereits erwähnten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Der Veranstalter haftet auf keinen Fall für Schäden jeglicher Art, die weder ihm noch einem anderen Subjekt, das eine betreffende Leistung erbringt, angelastet werden kann anzulasten ist. Dies gilt, wenn der Schaden vom Reisenden selbst mutwillig verursacht wurde oder die Mängel in der Vertragsausführung einem außenstehenden, mit der Erbringung der vertraglich vorgesehenen Leistungen nicht befassten Dritten zugeordnet sind oder wenn die Mängel auf höhere Gewalt oder auf Ereignisse zurückzuführen sind, die der Veranstalter bei aller Sorgfalt weder vorhersehen noch verhindern konnte und wenn dies zur Nichterfüllung oder schlechten Ausführung des Reisevertrags führte. Auch kann der Veranstalter nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die durch Leistungen von außenstehenden Dritten verursacht wurden, wenn diese nicht Teil des Reisevertrages waren, also wenn es sich um Leistungen handelt, die der Reisende unabhängig von den beim Veranstalter gebuchten Leistungen autonom in Anspruch genommen hat.
i Reklamationen
Alle Mängel in der Vertragsausführung müssen von der Vertragspartei unverzüglich beanstandet werden, damit der Veranstalter, sein Vertreter vor Ort oder der Reisebegleiter rechtzeitig Abhilfe schaffen können. Der Reiseteilnehmer muss im Reklamationsfall seine Beschwerde auch schriftlich mittels Einschreiben mit Empfangsbestätigung abfassen. Dem Veranstalter muss dieses Schreiben innerhalb von 10 Werktagen nach Rückkehr an den Ausgangsort übermittelt werden.
Alle auf der Internetseite von Puglia Private Tour enthaltenen Angaben, Daten usw. wurden von den Erstellern und Bertreibern nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und mit größtmöglicher Sorgfalt überprüft. Gleichwohl sind inhaltliche Fehler nicht vollständig auszuschließen. Daher erfolgen die Angaben usw. ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie des Erstellers und Betreibers. Beide üben deshalb keinerlei Verantwortung oder Haftung für etwaige inhaltliche Unrichtigkeiten aus.
j. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag wird ausschließlich die Zuständigkeit des Orts vereinbart, an dem der Reiseveranstalter seinen Geschäftssitz hat. Gerichtsstand ist daher Bari (Italien).
k. Verantwortungsbereich der Transportunternehmer
Die Transportunternehmer sind für den Reisenden für die begrenzte Dauer der Reise in ihrem Transportmittel verantwortlich und es gelten die Transportbestimmungen des Beförderers. Die Reiseorganisation für das gesamte Reisearrangement obliegt dem Veranstalter und nicht dem Transportunternehmer.
l. Reiseunterbrechungen und Verspätungen
Es könnte aufgrund von widrigen Wetterverhältnissen oder Sturmwarnungen auf hoher See zu unvorhersehbaren Reiseunterbrechungen oder Verspätungen kommen. Die eventuell dadurch entstehenden Zusatzkosten hat nicht der Veranstalter zu tragen. Diese sind vom Reisenden zu zahlen. Der Veranstalter kann keinesfalls für die verspätete Abreise durch höhere Gewalt oder durch höhere Gewalt notwendig gewordene Änderungen der Reise (bei Epidemien/Bränden/Naturkatastrophen wie Hochwasser) oder für politische Unruhen, die Reiseänderungen nötig machen (Volksaufstände, Revolutionen, Streiks) oder für technische Gebrechen beim Beförderungsmittel oder anderen unvorhersehbaren Widrigkeiten verantwortlich gemacht werden.
m. Regionale Autorisierung
Der Reiseveranstalter hat alle für die Ausübung der Geschäftstätigkeit nötigen Genehmigungen in der Region Apulien beantragt und erhalten, was der Handelsregistereintrag belegt .
n. Gültigkeit
Die vorliegende Informations- bzw. Werbeschrift ist von 1.5. bis 31.10.2014 gültig und ist im Einklang mit dem Gesetz Nr. 52 vom 11.12.1984 im Einklang mit den in der Region Apulien gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen erstellt worden.
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VERPFLICHTENDE MITTEILUNG NACH ARTIKEL 16 DES GESETZES NR. 295/98
Das italienische Gesetz bestraft Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution und Kinderpornografie mit Haftstrafen, auch wenn sie im Ausland vollzogen wurden.
Gültigkeitszeitraum
Etwaige von Putlia Private Tour angebotene Reisepreise auf der Internetseite basieren auf den Änderungen, die am 30.01.2014 in Kraft getreten sind.
PRIVACY
Sämtliche persönlichen Daten werden im Rahmen der vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 196 vorgesehenen Bestimmungen einschließlich der novellierten Version unter Berücksichtigung unserer firmeninternen Prinzipien der Vertraulichkeit und der Professionalität verarbeitet Der Schutz der Daten unserer Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner ist uns wichtig und die Daten unserer Kunden werden vom Reiseveranstalter nur im Rahmen der touristischen Leistungen aus dem Reisearrangement verwendet. Keinesfalls werden die Kundendaten an Dritte weitergeleitet und auf Wunsch des Kunden können sie jederzeit gelöscht werden.